Der Begriff Keratokonus setzt sich zusammen aus keratos für "Horn" und konus für "kegelförmig" (griechisch). Die Patienten bemerken zumeist eine zunehmende Sehverschlechterung bzw. es fällt eine fortschreitende Kurzsichtigkeit mit deutlicher Zunahme der Hornhautverkrümmung auf. Bei Keratokonus sehen die Betroffenen, zum Teil nur auf einem Auge, Phänomene wie z. B.: Doppeltsehen von Gegenständen, zusätzliche Schatten an Buchstaben und Gegenständen, sowie Schlieren oder sternförmige Strahlen, die von Lichtquellen auszugehen scheinen. Bei Fortschreiten des Keratokonus und stärkerer Veränderung der Hornhaut kann die Fehlsichtigkeit in der Regel mit formstabilen Contactlinsen mit speziellen Geometrien ausgeglichen werden. Die meisten Patienten, ca. 80%, kommen ihr Leben lang mit Contactlinsen gut zurecht und ihre Sehfähigkeit ist sehr gut. Nur bei etwa 20 Prozent der Betroffenen muss bei weiteren Voranschreiten des Keratokonus eine Hornhauttransplantation vorgenommen werden. Eine Stabilisierung der Hornhaut wird heutzutage aber auch durch Implantation von Ringsegmenten oder durch Vernetzung der Kollagenfibrillen versucht. In sehr seltenen Fällen kann auch eine erhebliche Ausdünnung der gesamten Hornhaut und Lederhaut beobachtet werden, dies wird dann als Keratoglobus bezeichnet. Da der Keratokonus eine seltene Krankheit ist, wird auch in Zukunft das Fachwissen auf wenige Spezialisten beschränkt bleiben. Wenn durch Unkenntnis die optischen Phänomene der Betroffenen nicht nachvollzogen werden können, wird der Keratokonus oft erst spät oder falsch diagnostiziert (z.B. als psychologische oder neurologische Störung). Bei der Versorgung von Hornhäuten mit Keratokonus, Keratoglobus, Pelluciden marginalen Degeneration (PMD) oder nach Hornhauttransplantation ist es ausserordentlich wichtig, dass die Contactlinsen exakt auf die Unregelmäßigkeiten der Hornhaut angepasst werden. Die Contactlinsen dürfen keinen Druck auf die Hornhaut, Kegelspitze (Apex) oder Narbengewebe ausüben. Nur so kann die Klarheit der Hornhaut lange erhalten bleiben und das Tragegefühl als angenehm empfunden werden. Es versteht sich von selbst, dass Keratokonus - Patienten immer von spezialisierten Fachkräften, mit viel Erfahrungen bei dieser Erkrankung, betreut und versorgt werden sollten, wie Sie es bei uns im Haus selbstverständlich antreffen. Die Kostenübernahme der Contactlinsen ist ab einem bestimmten Wachstumsgrad des Keratokonus gesetzlich vorgeschrieben. Damit Sie die Kosten von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet bekommen, benötigen wir ein Rezept von Ihrem/r Augenarzt/in, mit dem wir dann einen detaillierten Kostenvoranschlag ausarbeiten. Diesen reichen wir für Sie bei Ihrer Krankenkasse ein. Die gesetzlichen Krankenkassen genehmigen Kostenvoranschläge beim Keratokonus, je nach Bundesland und Krankenkasse, in unterschiedlicher Höhe. |